Mini-KWK-Anlagen werden wieder gefördert
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert das im Januar 2012 vom Bundesumweltministerium herausgegebene Förderprogramm „Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel„. Mit diesem Programm sollen neben der weitreichenden Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes zusätzliche Impulse für den breiten Einsatz auch von kleinen KWK-Anlagen gegeben werden.
Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in Bestandsbauten können nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kWel hingegen 3.450 Euro.
Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in Bestandsbauten können nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kWel hingegen 3.450 Euro.
Quelle: www.bafa.de
Mehr Infos unter
oder